IT-Sicherheit
Die Wahrung der IT-Sicherheit ist im Rahmen eines Risikomanagements durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) bereits festgelegt worden. Durch das in Kraft treten der Basel II Verordnung zum 01.01.2007 muss nun auch das operationelle Risiko eines Unternehmens in das Bewertungsverfahren einbezogen werden, hierzu zählt auch die Sicherung der IT- und Kommunikationssysteme (ITKS).
Für Firmenleitung und IT-Verantwortliche sind damit weit reichende Haftungsregelungen festgelegt, die sowohl materiellen Schaden für das Unternehmen wie auch für die betroffenen Personen bedeuten können. IT-Sicherheit meint dabei die folgenden Punkte:
- Verfügbarkeit
Schutz der IT- und Kommunikationssysteme (ITKS) vor Ausfall und Sabotage, wie auch Datensicherung
- Integrität
Schutz der Daten vor Beeinträchtigungen und Manipulationen
- Vertraulichkeit
Schutz der Daten vor unberechtigtem Zugriff
- Authentzität
Sicherstellung eines verlässlichen Informationsaustausches
Eine der primären Problemstellungen für die Verantwortlichen ist die Komplexität des Themas IT-Sicherheit an sich. BIN-Control bietet den Verantwortlichen hier Unterstützung, mit einem genau abgestimmten Angebot für Kleinbetriebe und Mittelstandsunternehmen. Vorrangig gilt es dabei, den wirtschaftlich sinnvollen Schutzbedarf eines Unternehmens zu ermitteln! Denn nicht jedes Unternehmen hat dieselben Anforderungen.
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