Datenschutz
Die Vorgänge der letzten Monate haben den Datenschutz wiederholt in den Fokus der Öffentlichkeit gebracht.
Der Gesetzgeber hat auf die letzten Vorkomnisse reagiert und entsprechende Gesetzesänderungen beschlossen. Diese betreffen auch und gerade die Position des Datenschutzbeauftragten.
Am 1. September 2009 treten deshalb wichtige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen, die zum 1. September 2009 in Kraft treten:
- Strengere Regeln für den Adresshandel
- Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (Call Center, Rechenzentren)
- Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden
- Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen finden Sie hier: BDSG-Änderungen
Viele gute Gründe sprechen dafür, die immer wichtigere Position des Datenschutzbeauftragten mit einem externen Mitarbeiter zu besetzen.
Mit Mitarbeitern, die über langjähriger Erfahrung in diesem sensiblen Bereich verfügen, ist BIN-Control ein verlässlicher Partner für Sie.
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